Arbeits- und Schulunfälle

D-Arzt-Verfahren der Berufsgenossenschaften
Als chirurgische Praxis sind wir zur uneingeschränkten Behandlung für die Berufsgenossenschaften zugelassen, so dass alle Arbeits- und Schulunfälle hier behandelt werden können.
Die Praxis ist täglich von 8 – 18 Uhr geöffnet. Sofern dies möglich ist, bitten wir allerdings um kurze telefonische Anmeldung, damit wir die Untersuchung und Behandlung besser planen können.
Vom Parkhaus aus besteht ein direkter ebenerdiger Zugang zum Aufzug. Falls Sie Ihre(n) Angehörige(n) im Parkhaus nur aussteigen lassen wollen, wird eine Parkgebühr nicht berechnet. Dies gilt übrigens auch für sehr kurze Praxisbesuche, wie z. B. dem Abholen eines Rezeptes, da der Parkautomat erst nach etwa fünf Minuten Parkdauer eine Parkgebühr anfordert.
Die ambulante Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt kann ebenfalls hier erfolgen.


Weitere Leistungen