Hallux valgus
auch Ballenzeh oder Ballenfuß genannt
Der Hallux valgus ist die häufigste Zehendeformität des Menschen. Charakteristisch ist dabei eine Abweichung der Großzehe im Grundgelenk nach außen – also in Richtung der anderen Zehen – häufig in Kombination mit einer Rotationsfehlstellung (Verdrehung). Dabei kann diese kombinierte Fehlstellung so stark ausgebildet sein, dass sich die Großzehe unter die 2. Zehe schiebt.
Als Folge der Deformität kommt es dann auch noch bei vielen Patienten zu einem vorauseilenden Verschleiß (Arthrose) des Großzehengrundgelenkes. Eine weitere Folge der Fehlstellung besteht darin, dass die zur Großzehe laufenden Sehnen nicht mehr über die Mitte des Grundgelenks laufen, sondern seitlich daran vorbei, wodurch die Fehlstellung der Zehe sogar noch weiter verstärkt wird.
Als Ursache werden neben einer individuellen Veranlagung auch das Tragen ungünstigen Schuhwerkes – hochhackige und spitz zulaufende Schuhe – angesehen. 75 % der Betroffenen sind Frauen.
Die Diagnose setzt eine eingehende Untersuchung des Fußes im Stehen mit Belastung sowie auch am entlasteten Fuß voraus. In jedem Fall müssen zusätzlich Röntgenaufnahmen des Fußes im Stehen angefertigt werden. Um die Behandlung sinnvoll planen zu können, muss der Untersuchende dabei auch die Veränderungen an den übrigen Zehen und auch am Fußgewölbe beurteilen.
Die Behandlung besteht bei weniger ausgeprägten Befunden in der Umstellung auf bequemes und möglichst flaches Schuhwerk. Zusätzlich können speziell angefertigte Bettungseinlagen verordnet werden. Eine Verbesserung der anatomischen Situation kann jedoch nur durch eine operative Korrektur erreicht werden.
Hierzu muss durch Kapsellösung, Sehnenverlagerung und korrigierenden Knochenschnitt (Korrekturosteotomie) der Vorfuß möglichst anatomisch rekonstruiert werden. Der Knochenschnitt wird dabei je nach Ausmaß der vorliegenden Deformität an unterschiedlichen Abschnitten des Knochens angelegt. Ebenfalls vom Ausmaß der Deformität hängt es ab, ob der Eingriff mit Korrekturen an den anderen Zehen und eventuell auch am Übergang von Mittelfuß zur Fußwurzel (tarsometatarsal) korrigiert werden muss.
Die Nachbehandlung besteht zunächst in einem Verband, der die erreichte Korrekturstellung unterstützt. Besonders während der ersten Tage wird der Heilverlauf durch Schonung des operierten Beines, Hochlagerung und Kühlung günstig beeinflusst. In der Regel können die Patienten den Fuß schon nach wenigen Tagen in einem sogenannten Vorfußentlastungsschuh belasten.
Leichte Tätigkeiten können etwa nach der 2. Woche wieder aufgenommen werden, so dass die Arbeitsunfähigkeit auch in Berufen mit sitzender Tätigkeit mindestens zwei Wochen beträgt. Bei beruflicher Belastung mit höherem Anteil körperlicher Tätigkeit wird die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entsprechend länger dauern.
Eingewachsener Zehennagel
auch unguis incarnatus genannt
Es handelt sich um eine anlagebedingte tonnenartige Form meist eines Großzehennagels, bei der es zu einem Einwachsen des Nagels in den neben dem Nagel liegenden Nagelwall kommt. Hierdurch bekommt der Nagel für die Weichteile der Zehe die Bedeutung eines Fremdkörpers mit einer entsprechenden häufig vereiternden Entzündung.
Die Entzündung wird dabei manchmal durch zu starkes Kürzen des Nagels ausgelöst. Sofern konservative Maßnahmen mit Fußbädern und desinfizierenden Salbenverbänden keinen nachhaltigen Erfolg gebracht haben, besteht die chirurgische Behandlung in einer Verschmälerung des Nagels mit Ausschneidung des entzündeten Gewebes. Dabei darf der Chirurg nicht nur den Nagel, sondern muss unbedingt auch das Nagelbett verschmälern, da dieses die Matrix für den nachwachsenden Nagel darstellt. Außer bei kleinen Kindern kann dieser Eingriff bei den meisten Patienten in örtlicher Betäubung – einer sogenannten Leitungsblockade nach Oberst – durchgeführt werden.
Wegen der Operationswunde sind die Patienten anschließend am betroffenen Bein nur auf der Ferse oder mit Unterarmgehstützen mobilisiert. Nach einigen Tagen kann dann zunehmend auch der Vorfuß belastet werden.
Da der Eingriff außer in Situationen mit akuter Vereiterung häufig geplant ausgeführt werden kann, sollte bei der Vorbereitung die eingeschränkte Mobilisierbarkeit nach dem Eingriff berücksichtigt werden, um z. B. den Ausfall von Schulzeit möglichst zu begrenzen.
Frakturen (Knochenbrüche)
Frakturen an den Knochen von Sprunggelenk und Fuß
Verletzungen der Füße und der Sprunggelenke mit Knochenbrüchen stellen sehr oft schwere Verletzungen dar, die allein schon aufgrund der erheblichen Weichteilschwellung häufig in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen.
Zu den Knochenbrüchen an Fuß und Sprunggelenk, die auch ambulant behandelt werden können, zählen Brüche einzelner Mittelfußknochen einschließlich der Abrissfrakturen von der Basis des 5. Mittelfußknochens, Brüche der Großzehen und auch der recht häufige Bruch des Außenknöchels – die sogenannte Außenknöchelfraktur Typ Weber A und Typ Weber B.
Bei diesen Brüchen ist eine operative Versorgung erforderlich, um die Stellung der beteiligten Gelenkflächen anatomisch zu rekonstruieren. Nur hierdurch ist eine auch langfristig möglichst verschleißarme Gelenkbeweglichkeit zu gewährleisten. Zusätzlich muss insbesondere bei der Abrissfraktur der Basis des 5. Mittelfußknochens durch die operative Behandlung eine durch den Zug der Sehnen bedingte weitere Verschiebung der Bruchstücke verhindert werden.
In den meisten Fällen ist nach einer solchen Operation die Entlastung des verletzten Fußes – und damit natürlich auch des Beines – erforderlich, um eine sichere Heilung zu gewährleisten. In manchen Situationen muss zusätzlich eine Ruhigstellung mit einem Schienenverband oder mit einem Spezialschuh erfolgen.
Es muss dabei grundsätzlich bedacht werden, dass die frühzeitige Mobilisation der gesamten Extremität nicht nur die vollständige Wiederherstellung der Funktion verbessert, sondern auch das Risiko einer Venenthrombose – also eines Verschlusses der ableitenden Blutgefäße – deutlich senkt.
Die operative Brucheinrichtung und Stabilisierung ermöglicht in den meisten Fällen eine frühzeitige Mobilisation.
Ohnehin verordnen wir zur Vorbeugung einer Thrombose allen Patienten mit entsprechenden Verletzungen wegen dieses Risikos die tägliche Gabe eines Heparinpräparates. Nach vollständiger Wiederherstellung der Funktion und nach Abschluss der Knochenheilung sollte in der Regel die Entfernung des verwendeten Metallmaterials durchgeführt werden, da dieses wegen der anatomischen Situation an Fuß und Sprunggelenk mit nur sehr schmächtig ausgebildetem Unterhautfettgewebe häufig durch die Haut tastbar ist und die Patienten stört.